Die Schulgrundrechte als Leitlinie

Aus dem übergeordneten Leitbild der Nelson-Mandela-Schule ergeben sich die drei Schulgrundrechte, die für allem Schulleben beteiligten Menschen gelten. Sie wurden in unserer Hausordnung im Schuljahr 2013/2014 festgelegt: Hausordnung der Nelson-Mandela-Schule,Städtische Sekundarschule Remscheid Schule ist ein Ort zum Arbeiten und Lernen, sie ist gleichzeitig auch Lebensort für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für alle weiteren an der Schule tätigen Personen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Damit das

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