Mitwirkungsgremien

Auch die Mitwirkungsgremien der Nelson-Mandela-Schule arbeiten im Sinne des Teamgedanken. Der Rahmen, in dem dies geschieht ist durch Gesetze und Vorschriften klar geregelt: Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Die Mitwirkungsgremien können im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen. Gegenüber der Schulleitung haben sie ein Auskunfts- und Beschwerderecht.
Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien sind bei der Ausübung ihres Mandats nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Allerdings sind sie dazu verpflichtet, sich an die gültigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu hallten. Sie haben über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, auch nach ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu wahren. Mitwirkungsgremien an der Nelson-Mandela-Schule sind:
Schulkonferenz
Hier arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben sind in § 65 SchulG abschließend geregelt.
Teilkonferenzen, Ausschuss für Eilentscheidungen
Für besondere Aufgabengebiete kann die Schulkonferenz Teilkonferenzen einrichten. Die Teilkonferenz berät über das ihr zugewiesene Aufgabengebiet und bereitet Beschlüsse der Schulkonferenz vor. Die Schulkonferenz kann jedoch auch die Entscheidungsbefugnis in einzelnen Angelegenheiten widerruflich auf die Teilkonferenz übertragen. Dazu wurde an unserer Schule ein Eilausschuss eingerichtet, der in dringenden Fällen zusammentritt und die Funktion der Schulkonferenz teilweise und zeitlich begrenzt übernimmt.

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