Rahmenbedingungen:
1 Beratungslehrerin: Frau Hofmeister
3,5 Beratungsstunden
1 Beratungsraum 1. OG/118

Die Beratungslehrkraft an der Nelson-Mandela Schule wird mit 3,5 Beratungsstunden in das Schuljahr 2018/2019 starten und gemäß des Beratungslehrkräfteerlasses vom 02.05.2017 die Beratungstätigkeit an der NMS aufnehmen.
Die Beratungstätigkeit ist eine Ergänzung und Intensivierung der Beratung an der Nelson-Mandela Schule und richtet sich nach dem Bedarf der Nelson-Mandela Schule.
Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt im Bereich der SchülerInnenberatung und der kollegialen Beratung.
Es werden fest terminierte, offene Beratungssprechstunden eingerichtet, die sowohl vormittags als auch in der Mittagspause angeboten werden. Je nach Beratungsbedarf werden zusätzlich flexible Beratungssprechstunden, bzw. Notfallberatungen angeboten und eingerichtet. Die Sprechstunden können von allen Angehörigen der Nelson-Mandela Schule in Anspruch genommen werden. Dabei sollte für Schülerinnen und Schüler kein Regelunterricht regelmäßig versäumt werden, dies kann aber je nach Dringlichkeit und Notlage individuell von den Klassenleitungen und der Beratungslehrerin vereinbart und gehandhabt werden. Gegebenenfalls findet eine flexible Sprechstunde für die jeweilige Beratung statt.
Die Beratung für Schülerinnen und Schüler findet in Einzelsprechstunden statt. Möchte eine Schülerin oder ein Schüler eine Sprechstunde während der Unterrichtszeit besuchen, muss er dies mit dem Klassenlehrer oder über die Beratungslehrerin vereinbaren. Die Sprechstunden finden im Beratungsraum statt und sind absolut vertraulich und freiwillig.
Je nach Beratungsanlass wird die Beratungslehrerin die Schülerinnen und Schüler an eine externe Beratungsstelle im Raum Remscheid vermitteln.
In extremen Notlagen kann die Beratungslehrerin die Schülerinnen und Schüler zu externen Beratungsstellen begleiten, sollten diese die Eltern (noch) nicht mit einbeziehen wollen und eine Begleitung erforderlich sein. Ein Anliegen der Beratungslehrerin jedoch ist die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Problem- und Notlagen, sofern diese nicht Auslöser der Problem-/Notlage sind.

Mögliche Beratungsanlässe sind beispielsweise:
• Prüfungsängste – und blockaden
• Leistungsprobleme
• Lernmotivation
• Mobbing
• Soziale Ängste
• Gewalt, Aggressivität
• Autoaggressives Verhalten
• Familienkonflikte (Trennung der Eltern, Gewalt, Haft, Auszug)
• Suizidalität
• Sexueller Missbrauch
• Essstörungen
• Sucht
• Schulschwänzen, Schulphobie

Zusätzlich zu der Einzelberatung sollen Workshops für die Schülerinnen und Schüler angeboten werden. Workshops sprechen Schülergruppen verschiedener oder gleicher Jahrgangsstufen an und die Schülerinnen und Schüler können freiwillig und nach Bedarf daran teilnehmen. Workshops sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu verschiedenen Problemlagen präventiv beraten und richten sich nach dem Bedarf der Schülerschaft der NMS. Mögliche Themenbereiche für Workshops sind:

Prüfungsvorbereitung für die 10. Jahrgangsstufe
• Prüfungsangst vorbeugen
• Methoden und Strategien gegen Prüfungsangst lernen und einüben

Girls fit
• Selbstbewusstseinsstärkung für Mädchen
• Aufklärung
• „Nein sagen!“ Prävention – sexueller Missbrauch
• Essstörungen und gesunde Ernährung

Soziale Ängste: Stille SuS zur aktiven Mitarbeit motivieren.
• Stimmtraining
• Strategien zur aktiven Mitarbeit im Unterricht entwickeln
• Selbstbewusstseinsstärkung

Verhaltensoriginell – Workshop für „schwierige SuS“
• Sozialkompetenztraining
• Vertrauensübungen
• Gewaltprävention

Drogenberatung
• Konsum vs. Abhängigkeit
• Was sind Drogen?
• Drogenberatungsstellen

Beratung zur Online-Beratung

In allen Beratungen ist es ein Anliegen Eltern mit einzubeziehen. Je nach Problemlage ist eine elterliche Unterstützung hilfreich und trägt zu einer langfristigen positiven Entwicklung des Kindes bei. Jedoch ist die Einbeziehung der Eltern nicht zwangsläufig sinnvoll und in jedem Fall von dem Kind gewünscht. Eltern können sich auch zu ihrem Kind beraten lassen und Kontakt mit der Beratungslehrerin aufnehmen. Jedoch kann ein Kind weder von Lehrern noch von Eltern zu einem Beratungsgespräch gezwungen werden. Die Beratung basiert auf Freiwilligkeit.
Das Beratungskonzept der Beratungslehrerin beinhaltet auch die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer der Nelson-Mandela Schule. Beratungssprechstunden mit der Beratungslehrerin können somit auch von Lehrerinnen und Lehrern in Anspruch genommen werden. Problemlagen, schwierige Situationen im Schulalltag mit Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Kolleginnen und Kollegen, Selbstzweifel, Konflikte, anstehende unangenehme Gespräche können alle treffen und belasten zusätzlich im Schulleben. Auch hier ist es hilfreich neue Methoden auszuprobieren, Strategien zu entwickeln, Ressourcen zu aktivieren, eine andere Sichtweise einzunehmen oder einfach Zeit zu finden sich mal auszutauschen.

Da gerade der gemeinsame Austausch unter den Kolleginnen und Kollegen und die unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen, die Einnahme von verschiedenen Rollen sehr fruchtbar ist, jedoch im Alltagsgeschäft häufig zu kurz kommt, möchte das Kollegium die kollegiale Fallberatung als professionelles, nachhaltiges und fachliches Werkzeug für sich nutzen.
Um die kollegiale Fallberatung an der Nelson-Mandela Schule dauerhaft und regelmäßig zu implementieren sollte die Lehrerkonferenz über ein mögliches Konzept beraten und abstimmen. Eine regelmäßige kollegiale Fallberatung sollte im Kollegium Zustimmung finden, damit sie erfolgreich durchgeführt werden kann und ertragreich für das Kollegium ist.
Eine kollegiale Fallberatung dauert ca. 60 Minuten und sollte mindestens aus 5 Teilnehmern und maximal aus 10 Teilnehmern bestehen. Die Beratungslehrerin übernimmt die Moderation der Fallberatung, jedoch nicht zwangsläufig, und vermittelt die Methode der kollegialen Fallberatung und deren Moderation den weiteren Teilnehmern fortwährend. Langfristig werden so weitere Moderatoren fürs Kollegium gewonnen und weitere Beratungsteams können installiert werden. Das Kollegium kann sich somit breiter in diesem Bereich aufstellen.
Die kollegiale Fallberatung könnte dienstags stattfinden oder zu einem anderen individuellen Termin. Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch wäre es wünschenswert, wenn jeder Kollege und jede Kollegin einmal im Schuljahr daran mitwirken könnte.

Es bieten sich zwei Möglichkeiten an, um mit der kollegialen Fallberatung an der Nelson-Mandela Schule zu beginnen. In der Lehrerkonferenz sollte über diese oder auch alternative Möglichkeiten beraten werden.
1. Festes Beraterteam
1 Moderator
1 Fallgeber
Mindestens 3 feste Berater
1-5 freie Berater

2. Freie Berater
1 Moderator
1 Fallgeber
3-8 freie Berater

Die Beratungslehrerin wird zur Terminierung und Bedarfsabfrage eine Liste aushängen, in der sich mögliche Fallgeber und Berater eintragen können. Sollten sich nicht genügend Berater finden, kann eine Fallberatung nicht stattfinden.

Vorhaben, Dokumentation und Werbung der Beratungstätigkeit
Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird die Beratungstätigkeit aktiv aufgenommen. Die Tätigkeit des Beratungsleh-rers soll ein zusätzliches Beratungsangebot für die Schülerinnen und Schüler der NMS sein, Klassenlehrer, Abtei-lungsleiter und die Schulleitung entlasten und diese bei ihrer Arbeit unterstützen. Dafür werden verschiedene Vorhaben im Vordergrund stehen.
1. Die Vernetzung in und um Remscheid mit verschiedenen externen Beratungsstellen und Beratungsdiensten.
2. Die Einrichtung von festen und offenen Beratungssprechstunden in der Schule.
3. Die kollegiale Fallberatung
4. Die Einführung und Durchführung von Workshops für Schülerinnen und Schüler.

Die Schwerpunkte der Beratung werden sich nach dem Bedarf der Schülerschaft der Nelson-Mandela Schule richten.
Die Beratungstätigkeit wird in allen Bereichen von der Beratungslehrerin dokumentiert. Vertrauliche Inhalte werden nicht für Dritte dokumentiert. Die Beratungstermine werden mit Namen und Datum dokumentiert, um ggf. auf sie zurückgreifen zu können.
Die Beratung ist offen für jeden und für jedes Anliegen, sie unterliegt der Schweigepflicht und der Freiwilligkeit. Die Beratungslehrerin ist angehalten im Sinne ihrer Lotsenfunktion nach Bedarf eine weitere fachliche Beratung zu vermitteln.
Die Beratungstätigkeit wird aktiv in der Schule und auf der schuleigenen Homepage beworben. In das Bera-tungskonzept der NMS wird die Beratungslehrkraft mit aufgenommen und die Beratung kurz dargestellt.
Die Beratungslehrkraft wird in der Lehrerkonferenz das Konzept kurz vorstellen und die Kolleginnen und Kolle-gen über die Inhalte informieren.
Des Weiteren wird sie sich zu Beginn des Schuljahres den Schülerinnen und Schülern als Beratungslehrerin vor-stellen und das Angebot erklären.
Sprechstundenzeiten werden in den Schaukästen und am schwarzen Brett ausgehängt und die Termine und Inhalte zu Workshops beworben.

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