Aus dem übergeordneten Leitbild der Nelson-Mandela-Schule ergeben sich die drei Schulgrundrechte, die für allem Schulleben beteiligten Menschen gelten. Sie wurden in unserer Hausordnung im Schuljahr 2013/2014 festgelegt:

Hausordnung der Nelson-Mandela-Schule,
Städtische Sekundarschule Remscheid

Schule ist ein Ort zum Arbeiten und Lernen, sie ist gleichzeitig auch Lebensort für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für alle weiteren an der Schule tätigen Personen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Damit das Zusammenleben so vieler verschiedener Menschen gelingen kann, halten wir uns an unsere drei

Schulgrundrechte.

Schulgrundrecht 1: Alle haben das Recht auf respektvollen Umgang miteinander.
• Alle behandeln sich gegenseitig höflich, freundlich und friedlich. Wir leisten Hilfe dort, wo ein anderer Hilfe benötigt.
• Alle bewegen sich ohne Angst vor anderen in der Schule. Körperliche, seelische Gewalt, Beleidigungen und Beschimpfungen haben an unserer Schule keinen Platz.
• Konflikte gehören zum schulischen Alltag dazu. Wir lösen sie im gemeinsamen Gespräch.

Schulgrundrecht 2: Alle haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht und auf eine entspannte Pause.
• Wir erscheinen angemessen gekleidet zum Unterricht. Kappen müssen im Unterricht abgelegt werden.
• Die Schule beginnt um 7.45 Uhr im Klassenraum, der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
• Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde halten die Schüler/innen ihre Arbeitsmaterialien am Platz bereit. Jacken o.ä. sind ausgezogen. Elektronische Geräte, auch Handys, sind mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in den Schultaschen verstaut.
• Übungsaufgaben sind ein wichtiger Teil schulischen Lernens. Sie müssen pünktlich und vollständig erledigt werden. Reicht die Zeit in der Schule nicht aus, werden sie zuhause vervollständigt.
Das regelmäßige Lernen von Vokabeln findet teilweise zuhause statt.
• Grundsätzlich verhalten wir uns im Schulgebäude ruhig und gesittet. Unnötiger Lärm, Rennen, Klettern und Springen sind vermeidbare Gefährdungen der Gesundheit und nicht erlaubt.

Schulgrundrecht 3: Alle haben das Recht auf heile und saubere Sachen.
• Alle halten die Schule sauber und ordentlich und gehen verantwortungsvoll mit Sachen, dem Schulgebäude und dem Pausenhof um.
• Wer Müll produziert, beseitigt ihn auch. Darüber hinaus gibt es einen Hofdienst, der in einem festgelegten Rhythmus von den Klassen durchgeführt wird.
• Wir benutzen die Toiletten so, dass sie sauber und ordentlich bleiben.

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