Leistungsbewertung und Abschlüsse
Rechtliche Grundlagen Grundsätze der Leistungsbeurteilung an der NMS Versetzung und Abschlüsse an der Nelson-Mandela-Schule Erwerb von Abschlüssen Das Abschlussverfahren
Rechtliche Grundlagen Grundsätze der Leistungsbeurteilung an der NMS Versetzung und Abschlüsse an der Nelson-Mandela-Schule Erwerb von Abschlüssen Das Abschlussverfahren
Die Leistungsbewertung wird im Schulgesetz (§48), der APO-SI und der APO-GOst sowie durch Verwaltungs-vorschriften geregelt.§48 des Schulgesetzes definiert nicht zuletzt die Notenstufen:„(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt: sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße ent-spricht. gut (2) Die
An der Nelson-Mandela-Schule können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:• Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)• Hauptschulabschluss nach Klasse 10• Mittlerer Schulabschluss• Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe• Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen OberstufeDarüber hinaus können die verschiedenen Förderschulabschlüsse erworben werden. Für den Erwerb aller Abschlüsse
Für die Vergabe der Schulabschlüsse ist nicht zuletzt entscheidend, in welcher Anzahl ein Schüler/eine SchülerIn am Unterricht auf der Erweiterungsebene teilgenommen hat. Daher ist auch §20 der APO SI relevant:§20, Abs. 5(5) In der Sekundarschule in der integrierten Form beginnt der Unterricht mit weiteren Maßnahmen der Binnendifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen (Grundebene, Erweiterungsebene) in Mathematik und
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Das AbschlussverfahrenFür das zentrale Anschlussverfahren gelten folgende Regelungen:§ 30 Allgemeine Bestimmungen(1) Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden inKlasse 10 der Hauptschule, der Gesamtschule und der Sekundarschule nach einem Abchlussverfahren erworben. Dies gilt auch für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses in
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