Fortbildung
Fortbildungskonzept und Fortbildungsplanung
LehrerInnenfortbildung im Rahmen der Schulentwicklung
Die Fortbildung des schulischen Personals, insbesondere der Lehrerinnen und Lehrer ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit am Schulprogramm der Nelson-Mandela-Schule. Dazu gehört die individuelle Fort- und Weiterbildung der LehrerInnen und Lehrer ebenso wie die Fortbildung der Fachgruppen und die Durchführung von Fortbildungen für das gesamte Kollegium. Inhalte sind aktuelle Themen der Bildungswissenschaften aber auch fachspezifische Aspekte, die einen Bezug zum Schulentwicklungsprozess der NMS haben.
Aufgabe der Didaktischen Leitung ist es, schulinterne Fortbildungen durchzuführen und zu koordinieren. Regelmäßig wird das Schulprogramm und dessen Wirksamkeit evaluiert. Auf der Basis der Ergebnisse beschließt Im Anschluss an Fortbildungen kann das Schulprogramm weiterentwickelt werden. Von zentraler Bedeutung sind hier verbindliche Vereinbarungen aller am Schulentwicklungsprozess beteiligten Personen. das Kollegium den weiteren Fortbildungsbedarf. Auch die Ergebnisse der Fortbildungen einzelner
Im Anschluss an Fortbildungen kann das Schulprogramm weiterentwickelt werden. Von zentraler Bedeutung sind hier verbindliche Vereinbarungen aller am Schulentwicklungsprozess beteiligten Personen. Regelmäßig wird das Schulprogramm und dessen Wirksamkeit evaluiert. Auf der Basis der Ergebnisse beschließt das Kollegium den weiteren Fortbildungsbedarf. Auch die Ergebnisse der Fortbildungen einzelner KollegInnen und der Fach- und Arbeitsgruppen ist von Bedeutung für die Schul- und Unterrichtsentwicklung der Nelson-Mandela-Schule. Es ist daher von Bedeutung, Foren zu schaffen, die dem Austausch über die Ergebnisse dieser Veranstaltungen dienen und die die Möglichkeit bieten, Handlungsvereinbarungen zu treffen. Über die Teilnehme der Lehrerinnen und Lehrer an Fortbildungen beschließt die Schulleitung, der LehrerInnenrat wird informiert. Die individuelle Fortbildung der KollegInnen wird darüber hinaus in einem Portfolio dokumentiert und regelmäßig evaluiert. Die Fachgruppen dokumentieren die Durchführung von Fortbildungen und deren Ergebnisse ebenso in den protokollierten Beschlüssen der Fachkonferenzen.
Vorgaben
Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt eine wichtige Grundlage dafür dar, dass Lehrerinnen und Lehrer sich fortbilden müssen, um den sich ändernden Anforderungen der schulischen Praxis gerecht zu werden: Sie sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. (§57, 3 SchulG)
In der Allgemeinen Dienstordnung wird diese Verpflichtung konkretisiert. So wird dort festgelegt, dass bei der Fortbildung das Schulprogramm zu berücksichtigen sei (§11, 1 ADO ). Weiter heißt es dort:
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3SchulG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchulG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 Absatz 2 SGB IX).
(3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eineVertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchulG).
(4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichts- tage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. (…)
(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget.
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6.4.2014 beschreibt Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal. Diese bilden eine weitere Grundlage der Fortbildungsplanung an der NMS. Vorgesehen sind schulinterne Fortbildungen, Schulexterne Fortbildungen und Onlinefortbildungen. Auch werden inhaltliche Schwerpunkte der staatlichen und regionalenFortbildung definiert:
• Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern – Unterricht fokussiert auf individuelle Förderung weiterentwickeln (befristet bis 31.07.2016)
• Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion (befristet bis 31.07.2016)
• Lernmittel- und Medienberatung
• Standard- und kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung in den Fächern
• Fortbildungsangebot: Fortbildungsplanung
Bereits das Gründungskonzept der Nelson-Mandela-Schule trägt den rechtlichen Vorgaben durch Schulgesetz, Allgemeine Dienstordnung und den Runderlass Rechnung. Insbesondere ist die Fortbildungsplanung auch durch die Situation der Schule als Schule im Aufbau geprägt:
„Die konkrete Fortbildungsplanung ist unter Berücksichtigung der personellen Ressource und vorrangigen Handlungsbedarfen in der Aufbauphase der Sekundarschule zu erstellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die kooperierenden Schulen spielen auch in diesem Bereich (etwa zur Ausgestaltung der Elemente des Berufsorientierungs-Curriculums) eine wichtige Rolle. Als elementar sind in der ersten Zeit Fortbildungen im gemeinsamen Lernen und individueller Förderung sowie für den Bereich der Handlungsorientierung zu nennen. Die Planung muss mittelfristig angelegt sein und sowohl aktuellen als auch grundsätzlichen, konzeptionellen Überlegungen Rechnung tragen“
Ziele
LehrerInnenfortbildung an der Nelson-Mandela-Schule dient in erster Linie der Schulentwicklung und somit -im Rahmen der Qualitätsentwicklung- der Standardsicherung und Unterrichtsentwicklung. Prozess und Ergebnisse der Schulentwicklung orientieren sich am verabschiedeten Leitbild der Nelson-Mandela-Schule, werden evaluiert und im Schulprogramm dokumentiert. Die Schule arbeitet dabei auf der Basis des Referenzrahmens Schulqualität des Landes NRW. Der Referenzrahmen dient der verbindlichen Orientierung für alle im Schulentwicklungsprozess Beteiligten. Fortbildung und Fortbildungsplanung werden dort als eine Dimension des Inhaltsbereiches „Führung und Management“ benannt. Aufschließende Aussagen beschreiben den rechtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Rahmen der Fortbildungsplanung in der Schule:
• Die Fortbildungsplanung ist an den Aufgaben und Zielperspektiven der Schule sowie an Ergebnissen schulinterner und externer Evaluation orientiert.
• Die Schulleitung bewirtschaftet das Fortbildungsbudget nach Maßgabe des schulischen Fortbildungskonzepts und legt Rechenschaft über die Verausgabung der Mittel ab.
• Die Schulleitung achtet darauf, dass die Lehrkräfte und die weiteren pädagogischen Fachkräfte sich regelmäßig zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer fachlichen und überfachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten fortbilden.
• Die Schulleitung unterstützt die Entwicklung von Fortbildungsstrukturen im Sinne professioneller Lerngemeinschaften.
• Lehrkräfte übernehmen Verantwortung für die Erhaltung und die weitere Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, indem sie sich fortbilden – auch im Selbststudium.
• In der Schule findet ein Austausch über Positionen und Ergebnisse der aktuellen professions-bezogenen Forschung und Diskussion statt.
• Die Schule legt bei ihrer Fortbildungsplanung Wert auf längerfristige Beratung und Begleitung der Schule.
• Bei der Fortbildungsplanung steht die Fortbildung im Team bzw. die schulinterne Fortbildung im Vordergrund.
• Erkenntnisse aus allen Fortbildungsmaßnahmen fließen systematisch in die schulische Arbeit ein.
• Impulse aus der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung werden systematisch aufgegriffen und für die schulische Arbeit nutzbar gemacht.
• Es gibt gemeinsame Fortbildungen von Lehrkräften und von Fachkräften außerschulischer Partner.
• Schulen kooperieren im Rahmen ihrer Fortbildungsaktivitäten mit kommunalen Partnern, ggf. mit den Regionalen Bildungsbüros, den Schulnetzwerken und der örtlichen Wirtschaft (z. B. Betriebspraktika für Schulleitung und Lehrerschaft). (Referenzrahmen, S. 61 ff)
Aus den rechtlichen Vorgaben und den Zielen der Fortbildungsplanung an der NMS ergeben sich Leitfragen, die die jährliche Planung durch die Schulleitung, die Steuergruppe und die Mitwirkungsgremien steuern.
Leitfragen
Bedarf
Welche Aufgaben stellen sich uns in diesem Schuljahr aufgrund der Vereinbarungen im Leitbild und im Schulprogramm?
Welche Aufgaben stellen sich aufgrund von schulübergreifenden Vorgaben und Schwerpunkten?
Prioritäten
Welche Kompetenzen oder Voraussetzungen sind an unserer Schule bereits vorhanden? In welchen Bereichen brauchen wir Unterstützung?
Möglichkeiten und Bedingungen
Welche zeitlichen Ressourcen stehen zur Verfügung? Welche Angebote gibt es bei der staatlichen Lehrerfortbildung?
Welche Angebote gibt es bei weiteren Trägern? Welche Moderatoren oder Referenten sollen eingeladen werden?
Konkrete Vereinbarungen und Planung
Zu welchen Themen wird Fortbildung schulintern durchgeführt? Zu welchen Themen sollen externe Angebote wahrgenommen werden? Welchen Umfang soll die Fortbildung haben? Wer nimmt teil?
Vorbereitung
Wer bereitet die Fortbildung inhaltlich und organisatorisch vor? Wie können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmerauf die Fortbildung vorbereiten?
Evaluation
Mit Hilfe welcher Instrumente werten wir die Fortbildung aus? Welche konkreten Ergebnisse sind für den Schulentwicklungsprozess unserer Schule relevant? Wie wollen wir es erreichen, dass unsere neuen Erfahrungen und Kenntnisse Einzug in den schulischen Alltag halten?
Implementation der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Fortbildung und der Fortbildungsplanung sind innerhalb des Prozesses der Schulentwicklung und der Unterrichtsentwicklung zu betrachten und zu bewerten. Sie sind Bestandteil des stetig fortzuschreibenden Schulprogramms. Konferenzbeschlüsse, die in diesem Zusammenhang gefasst werden, werden gesammelt und im Schulportfolio zusammengefasst und sind für alle am Schulentwicklungsprozess beteiligten Personen verbindlich.
Die Evaluation erfolgt im Rahmen des Evaluationskonzepts der Schule.