Allgemeine Grundsätze
Mit dem Vertretungskonzept soll die Kontinuität im Lernprozess aller Schülerinnen und Schüler bzw. aller Klassen und Kurse sichergestellt werden. Hierbei ist es das Bestreben der Nelson-Mandela-Schule, zuverlässiger Partner gegenüber Eltern , Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern zu sein. Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium schaffen. Vertretungspläne werden mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts soweit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Die Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, soll auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Eine gleichmäßige Verteilung der zu erteilenden Vertretungsstunden auf das gesamte Kollegium wird im Sinne gleichmäßiger Belastungen angestrebt. Teilzeitkräfte, Lehramtsanwärter und Lehrer in Ausbildung sollen dabei anteilig (zu ihrer Pflichtstundenzahl) eingesetzt werden.
Um Vertretungsunterricht für alle planbar zu machen, weisen die Stundenpläne der Lehrkräfte Vertretungsreservestunden (VR) und Bereitschaftsstunden aus.
Vollzeitkräfte: 2 VR
Teilzeitkräfte (auch Altersteilzeit) mit 18 Stunden (45 Minuten) und weniger: 1 VR Generell keinen Vertretungsunterricht erteilen schwerbehinderte Lehrkräfte und Kolleginnen während der Schwangerschaft.
Grundsätze – Lehrkräfte
1. Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
2. Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht.
3. Vertretungsunterricht verlangt ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Lehrerinnen und Lehrern.
4. Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis (mindestens vor dem eigenen Unterricht, in der Frühstückspause und vor dem endgültigen Verlassen der Schule) vom Stand der Vertretungsplanung.
5. Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildungen etc.) muss die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen für diesen Unterricht im Sekretariat schriftlich hinterlegen, so dass die Vertretungskräfte darauf zurückgreifen können. Falls die Vertretungslehrkraft im Vorfeld schon bekannt ist, sollen die Unterlagen dieser direkt übergeben werden. Bei unvorhersehbarer Absenz (Krankheit etc.) sollte dies nur geschehen, wenn der Absenzgrund dies auch zulässt. Wenn Materialien bei unvorhersehbarer Absenz bereitgestellt werden können, können diese Aufgaben per Mail () mitgeteilt werden.
6. Jeder Klassenlehrer hat einen Ordner mit Vertretungsmaterialien für die eigene Klasse angelegt und pflegt diesen. Dieser Ordner beinhaltet fachbezogene Aufgaben zur Wiederholung und Vertiefung von Fächern, welche vom Klassenlehrer unterrichtet werden. Sollten keine Aufgaben hinterlegt bzw. diese schon erledigt worden sein, kann die Vertretungslehrkraft auf diesen Ordner zugreifen.
7. Unvorhersehbare Abwesenheit muss am 1. Tag gemeldet werden.
8. Schulische Veranstaltungen, z.B. Klassenfahrten, Wandertage, Projekttage sollten für die Klassen jeweils zur selben Zeit stattfinden. Dadurch lässt sich der Vertretungsunterricht, der durch diese Veranstaltungen bedingt wird, in Grenzen halten.
9. Die Anmeldung von Kolleginnen und Kollegen zu Fortbildungsveranstaltungen sollte so rechtzeitig vorgenommen werden, dass eine Terminabstimmung erfolgen kann, wobei eine vorherige Absprache in den Fachkonferenzen in diesem Zusammenhang erforderlich ist.
Verfahren
Das Verfahren zur Festlegung von Vertretungsunterricht an der Nelson-Mandela-Schule basiert auf den Vorgaben des Schulgesetzes zur Erteilung von Vertretungsunterricht und auf den beamten- bzw. dienstrechtlichen Vorgaben für Lehrkräfte (schulrechtliche Vorschriften/ ADO, Runderlass Mehrarbeit, Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes NRW, sonstige in diesem Zusammenhang gültigen Vorschriften und Regelungen). Bei dokumentierten langfristigen Erkrankungen werden unmittelbar Lehrkräfte für die Dauervertretung eingesetzt. In anderen Fällen wird die Dauervertretung erst nach Fehlzeiten von drei Wochen eingerichtet. Die Entscheidung fällt die Schulleitung unter Beachtung der individuellen Belastungen der Lehrkräfte und der Vorgaben von Mehrarbeit. Der Lehrerrat wird im Vorfeld von der Schulleitung informiert und vermittelt in Konfliktfällen. Krankmeldungen sollen in der Schule telefonisch in der Zeit von 6.30 Uhr bis 7.00 Uhr erfolgen, auch für den Fall, dass die betroffene Lehrkraft erst später Unterricht erteilt. Falls möglich, sind die betroffenen Lehrkräfte aufgefordert, für Vertretungsmaterial zu sorgen. Bei langfristigen Erkrankungen sind die Lehrkräfte aufgefordert, zeitnah persönlichen Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen, um z.B. detaillierte Absprachen mit den Vertretungslehrkräften zu treffen – sofern es der Gesundheitszustand erlaubt.
Auch die Schülerinnen und Schüler sind in das Vertretungskonzept eingebunden. Sollte eine Lehrkraft nicht pünktlich zum vorgesehenen Unterricht oder zum Vertretungsunterricht erscheinen, wartet die betroffene Lerngruppe ruhig vor dem bzw. im Raum. Nach ca. 5 Minuten begibt sich der Klassensprecher zum Verwaltungstrakt und fragt im Sekretariat oder Lehrerzimmer nach der Lehrkraft oder alternativen Lösungen.
„Unterrichtsfrei“ kann nur die Schulleitung aussprechen.
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird grundsätzlich jeder Unterricht vertreten. In Ausnahmefällen kann bei langfristig bekannter Abwesenheit Unterricht entfallen. Die Klassenleitung wird darüber rechtzeitig informiert und benachrichtigt die Eltern der Klasse spätestens 3 Tage im Voraus.
In den höheren Jahrgangsstufen kann es bei langfristig bekannter Abwesenheit dazu kommen, dass die erste oder letzte Stunde entfällt. Die Schülerinnen und Schüler entnehmen die Information darüber spätestens einen Tag im Voraus dem Vertretungsplan. In Ausnahmefällen können v.a. bei hohem Abwesenheitsstand von Lehrkräften und/oder geringem Personalstand auch Randstunden bei kurzfristig bekannter Abwesenheit entfallen. Schülerinnen und Schüler, die bei kurzfristigem Unterrichtsausfall keine Betreuungsmöglichkeit haben, zeigen diesen Bedarf selbstständig an und werden von der Schule betreut.
Einsatzmodell bei abwesender Lehrkraft
Grundsätzlich wird zwischen nicht planbarer, kurzfristiger und planbarer Abwesenheit von Lehrkräften unterschieden. Bei planbarer Abwesenheit:
Sollte bei planbarer Abwesenheit nach Prüfung der stellvertretenden Schulleiterin eine Vertretungsstunde anfallen, wird diese vorrangig von einer verfügbaren Lehrkraft übernommen. Verfügbare Lehrkräfte haben zu der betreffenden Vertretungsstunde eine Springstunde oder eine Randstunde. Die Verteilung erfolgt nach folgender Reihenfolge:
1. Bereitschaften nach Wegfall des Unterrichts im Jahrgang 10 (nur nach Entlassung der Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10)
2. Frei gesetzte Lehrkraft der entsprechenden Klasse
3. Frei gesetzte Lehrkraft mit zu vertretendem Fach
4. Frei gesetzte Lehrkraft ohne passende Klasse oder passendes Fach
5. Verfügbare Lehrkraft der entsprechenden Klasse
6. Verfügbare Lehrkraft mit zu vertretendem Fach
7. Sonstige verfügbare Lehrkraft
8. Übernahme von zwei Vertretungsklassen in der Aula oder Mensa
Bei nicht planbarer, kurzfristiger Abwesenheit:
Die kurzfristige Abwesenheit zeichnet sich durch das Fehlen einer Lehrkraft am selben Tag aus. Für die aus einer kurzfristigen Abwesenheit entstehende ad-hoc-Vertretung wird vorrangig die Bereitschaft und der Vertretungsreservestundeninhaber eingesetzt.
Die Verteilung der ad-hoc-Vertretungen erfolgt nach folgender Reihenfolge:
1. Bereitschaften s.o.
2. Frei gesetzte Lehrkraft s.o.
3. Frei gesetzte Lehrkraft mit zu vertretendem Fach s.o.
4. Frei gesetzte Lehrkraft
6. Verfügbare Lehrkraft der entsprechenden Klasse
7. Verfügbare Lehrkraft mit zu vertretendem Fach
8. Sonstige verfügbare Lehrkraft
9. Übernahme von zwei Vertretungsklassen in der Aula oder Mensa
Die Reihenfolge der Vertretungen bei planbarer und nicht planbarer Abwesenheit kann je nach Sachlage von
der stellvertretenden Schulleiterin flexibel angepasst werden, um einzelne Kollegen in einer laufenden Woche nicht überm..ig mit Vertretungen zu belasten. Die Schulleitung ist bemüht, die mehrarbeitsfähigen Vertretungsstunden gleichmäßig zu verteilen.
In der ersten Stunde des Tages steht jeweils eine Lehrkraft als Bereitschaft für ad-hoc-Vertretungen zur Verfügung. Nicht eingesetzte Lehrkräfte der Bereitschaft halten sich im Lehrerzimmer auf, um spontanen Vertretungsunterricht für Klassen ohne Vertretungslehrer eigenverantwortlich zu übernehmen. Die entsprechende Lehrkraft teilt dies anschließend der stellv. SL‘ mit. Die Übernahme von Vertretungsstunden setzt v.a. an Tagen mit höheren Abwesenheitsstand einen hohen Einsatz durch verfügbare Lehrkräfte voraus. Im Sinne des kollegialen Miteinanders werden die Kollegen gebeten, bekannte Termine vor und nach dem Unterricht möglichst eine Woche vorher durch kurze, schriftliche Notiz bei der stellv. SL‘ mitzuteilen.
Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht, Pausenaufsichten, etc.
Zur Sicherung der schulinternen Aufsichtspflicht werden auch alle Pausenaufsichten vertreten. Die Mitteilungen erfolgen wie die Hinweise zu ad-hoc-Vertretungen per Aushang durch die stellv. SL‘. Förderangebote werden nach den Möglichkeiten des Personalstandes vertreten. Arbeitsgemeinschaften müssen zumeist ersatzlos entfallen; spezielle Absprachen sind nur mit Kenntnisnahme der Schulleitung möglich.
Fortbildungen und andere außerschulische Dienstgeschäfte
Die Teilnahme an Fortbildungen oder die Wahrnehmung von Dienstgeschäften an außerschulischen Dienstorten betrifft häufig auch die Kernarbeitszeit von Lehrkräften und damit auch die Unterrichtszeit. Allerdings sind hier die Termine und Zeiten zumeist lange vorher bekannt, so dass eine planbare Situation für Vertretungsunterricht entsteht. Spätestens eine Woche vor dem Eintreten des Fehlens der Lehrkraft aus den oben genannten Gründen reicht die betroffene Lehrkraft Vertretungsunterlagen, Zeitraum und Art der Veranstaltung in der Schulleitung ein. Sofern vorhersehbar Lerngruppen über den Rahmen des Fachunterrichts fehlen (z.B. Exkursionen), sind diese Schulveranstaltungen im Vorfeld mit der Schulleitung abzustimmen. Die Genehmigung für die Teilnahme an Fortbildungen und Dienstgeschäften erteilt die Schulleitung. Nach Bestätigung durch die Schulleitung werden die getätigten Angaben im Vertretungsplan verarbeitet.
Wandertage, Klassenfahrten, Projekte, Unterrichtsgänge, etc.
Die o.g.. Veranstaltungen werden einerseits von der Schulleitung genehmigt und andererseits für die Vertretungsplanung weiterbearbeitet. Lehrkräfte, die Unterricht in der abwesenden Klasse haben, werden bevorzugt für den Vertretungsunterricht in den anderen Lerngruppen eingesetzt. Klassenfahrten sind Bestandteil des unterrichtlichen Alltags. Die Dauer legt das schulinterne „Fahrtenkonzept“ fest. Die betroffenen Lehrkräfte erledigen ihre dienstlichen Pflichten an einem außerschulischen Lernort und werden deshalb nicht zu einer vollständigen Vorplanung für den zu vertretenden Unterricht beauftragt. In diesen Fällen ist es sinnvoll Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen.
Mehrarbeit
Die im Vertretungsfall geleisteten Arbeitsstunden werden von der stellv.SL‘ tabellarisch erfasst. Jeder Kollege ist aufgefordert, seine Mehrarbeit aufzulisten (Minusstunden bitte verrechnen) und mit der Buchführung der stellv.SL‘ monatlich abzugleichen. Anschließend wird die Entlohnung der Mehrarbeit von der Schulleitung beantragt.