Die Arbeitsgemeinschaft „SporthelferInnen“ wurde mit dem Ziel gebildet, Schülerinnen und Schüler der Alters-gruppe ab 13 Jahre dazu auszubilden, Angebote des außerunterrichtlichen Sports mit zu betreuen.
In diesem Alter befinden sich die Schülerinnen und Schüler in einer Entwicklungsphase, in der sie viele Aufga-ben und Anforderungen bewältigen müssen, die zum Erwachsenwerden gehören:
• eine eigene Identität weiterentwickeln und festigen
• eine neue und reifere Beziehungen zu Altersgenossen beiderlei Geschlechts entwickeln,
• emotional von den Eltern und anderen Erwachsenen unabhängig werden,
• sozial verantwortungsvoll handeln,
• ein Wertesystem aufbauen und
• sich auf einen Beruf vorbereiten.
Im außerunterrichtlichen Sport haben die Jugendlichen „Spielräume für Handlungen, die für die Jugendli-chen in ihrem Bemühen, erwachsen zu werden, bedeutsam sind und die zudem gesellschaftliche Anerkennung finden. Bei der Arbeit mit Kindern können sie ihre Fähigkeit schulen, Kindern etwas beizubringen und sie zu betreuen. Sie lernen zu argumentieren und zu überzeugen, um sich für die Interessen von Kindern und Jugend-lichen einsetzen zu können.“ (Sportjugend NRW, 2010, 3)
In unserer Ganztagsschule wird die Tätigkeit der Sporthelferinnen und Sporthelfer einen besonderen Stellen-wert haben, da die freiwillige (Mit-) Arbeit für andere Schülerinnen und Schüler einen Beitrag dazu leistet, dass das Schulprogramm der Nelson-Mandela-Schule von den Lernenden mitgetragen, mitentwickelt und mitver-antwortet wird.
Als SporthelferInnen können die Jugendlichen in einem Bereich, der ihnen Spaß macht und Anerkennung von Gleichaltrigen und Erwachsenen bringt, wichtige Schlüsselqualifikationen erwerben, festigen und auch vermit-teln:
• Teamfähigkeit
• Durchsetzungsvermögen
• Anstrengungsbereitschaft
• Zuverlässigkeit
• Resilienz
Gleichzeitig tragen die Sporthelfer und Sporthelferinnen mit ihrem Einsatz zu einem guten und gesunden Schul-klima bei. Ihre Mitarbeit in der AG wird Ihnen auf dem Zeugnis bescheinigt. Die spätere Tätigkeit kann ebenso auf dem Zeugnis bescheinigt werden und ist im Idealfall die Grundlage für eine weiterführende Ausbildung zum Übungsleiter oder zur Übungsleiterin.